Ein Wettbewerbsverbot ohne Karenzentschädigung ließ sich nicht retten
Der Vertrag enthielt ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, sagte aber keine Karenzentschädigung zu. Zusätzlich gab es eine allgemeine salvatorische Klausel.

Die zugesagte Gegenleistung fehlte
Das Wettbewerbsverbot beschränkte die Arbeitnehmerin nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses, ohne eine Karenzentschädigung in der gesetzlich vorgesehenen Form zu enthalten.
Eine allgemeine Reparaturklausel genügte nicht
Das Gericht entschied, dass die salvatorische Klausel das fehlende Entschädigungsversprechen nicht ersetzen oder heilen konnte.
Was Sie gemeinsam prüfen sollten
Lesen Sie nicht nur die Überschrift der Klausel.
- Wie lange gilt das Verbot?
- Welche Tätigkeiten, Unternehmen und Gebiete sind erfasst?
- Welche Karenzentschädigung ist ausdrücklich zugesagt?
- Wann und unter welchen Bedingungen wird sie gezahlt?
Ein nachvertragliches Verbot und seine Entschädigung gehören zusammen. Prüfen Sie Reichweite, Dauer und Gegenleistung als Einheit.
Dieser Fall betrifft deutsches Recht und dient der allgemeinen Information, nicht der Rechtsberatung. Das Ergebnis hing vom konkreten Vertrag und Sachverhalt ab.